Allgemeine Geschäftsbedingungen Grafikdesign Joanna Morani
1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Grafikdesign Joanna Morani und deren Auftraggeber schriftlich oder mündlich abgeschlossenen Verträge. Des Weiteren gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle künftigen Geschäftsbeziehungen auch dann, wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die von Grafikdesign Joanna Morani nicht ausdrücklich anerkannt wurden, werden nicht zu einem Vertragsinhalt, auch dann nicht, wenn Grafikdesign Joanna Morani diesen nicht ausdrücklich widerspricht oder widersprochen hat.
1.2 Die hier aufgeführten Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn Grafikdesign Joanna Morani in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Grafikdesign Joanna Morani gültig.
2. Vertragsgegenstand, Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1 Jeder an Grafikdesign Joanna Morani erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten des Grafikdesigners ist nicht Gegenstand des Vertrages.
Ferner beinhaltet der Vertrag auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten durch Grafikdesign Joanna Morani. Entsprechende Recherchen und Überprüfung liegen allein in der Verantwortung des Auftraggebers.
2.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen von diesem Gesetz gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z. B. die sog. Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regeln der §§ 31 ff. UrhG und darüber hinaus die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG.
2.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Grafikdesign Joanna Morani weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung (Nachbau) - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Ziffer 2.3 Satz 1 und 2 berechtigt Grafikdesign Joanna Morani, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung, neben der ohnehin zuzahlenden Vergütung, zu fordern.
2.4 Grafikdesign Joanna Morani räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Einfaches Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist.
2.5 Grafikdesign Joanna Morani bleibt in jedem Fall berechtigt, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wird, die von Grafikdesign Joanna Morani gestalteten Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
2.6 Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung und schriftlichen Zustimmung von Grafikdesign Joanna Morani.
2.7 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung (Vergütung) auf den Auftraggeber über.
2.8 Grafikdesign Joanna Morani ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen. Anderweitiges und davon Abweichendes muss schriftlich vereinbart werden.
2.9 Vorschläge oder Mitarbeit des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung; begründet sich daraus kein Miturheberrecht.
2.10 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt Grafikdesign Joanna Morani eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung für diese erweiterte Nutzung neben der ohnehin zuzahlenden Vergütung zu fordern.
2.11 Der Auftraggeber erhält von Grafikdesign Joanna Morani nur die Leistungsergebnisse, die den vertraglichen Verpflichtungen entsprechen. Das bedeutet, das Gestaltungsleistungen in Form einer pdf-Datei und/ oder jpg-Datei in highRes dem Auftraggeber übergeben werden, selbige als Druckvorlagen geeignet sind. Die Über-gabe weiterer Dateiformate, insbesondere die Übergabe offener Dateien (Rohdaten/ Quelldateien) ist nicht geschuldet. Es gilt die sogenannte Zweckübertragungslehre des UrhG § 31 Abs. 5 als angewandt. Wünscht der Auftraggeber das fertige Druckerzeugnis von Grafikdesign Joanna Morani zu erhalten, muss dies gesondert vereinbart werden.
2.12 Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten des Designers formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Designers.
3. Vergütung
3.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.
3.2 Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
3.3 Ist eine Pauschalvergütung vereinbart, ist Grafikdesign Joanna Morani für Mehrleistungen berechtigt, die aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder durch unvorhergesehene und nicht von Grafikdesign Joanna Morani zuvertretende Umstände notwendig werden, eine zusätzliche Vergütung zu beanspruchen. Diese Vergütung wird nach den aufgewendeten Stunden entsprechend dem vereinbarten Stundensatz berechnet.
3.4 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/ oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
3.5 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Grafikdesign Joanna Morani für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3.6 Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Grafikdesign Joanna Morani. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung von Grafikdesign Joanna Morani erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
4. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug
4.1 Die Vergütung ist zu 50 Prozent der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und zu 50 Prozent bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist sofort ohne Abzug zahlbar. Erfordert der an Grafikdesign Joanna Morani erteilte Auftrag finanzielle Vorleistungen, so sind Abschlagszahlungen in voller Höhe der Vorleistungen zu leisten.
4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
4.3 Bei Zahlungsverzug kann Grafikdesign Joanna Morani Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.
5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
5.1 Die angebotenen Gestaltungsarbeiten beinhalten zwei Korrektur-/ Änderungsschleifen. Jede weitere wird nach Aufwand/ vereinbartem Stundensatz berechnet. Sonderleistungen, wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand/ Stundensatz gesondert berechnet.
5.2 Grafikdesign Joanna Morani ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Grafikdesign Joanna Morani eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.
5.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung von Grafikdesign Joanna Morani abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Grafikdesign Joanna Morani im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.
5.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
6. Eigentum an Entwürfen und Daten
6.1 Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Grafikdesign Joanna Morani weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Bei Verstoß dagegen, hat der Auftraggeber dem Designer zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
6.2 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen. Die Rechte am Original bleiben immer und in jedem Fall bei Grafikdesign Joanna Morani.
6.3 Eventuell übermittelte Originale sind Grafikdesign Joanna Morani nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes ver-einbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltend-machung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6.4 Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum von Grafikdesign Joanna Morani.
6.5 Gestaltungsleistungen (das finale Layout) erhält der Auftraggeber grundsätzlich als PDF-Datei in LowRes und/ oder HighRes (geringe oder hohe Auflösung). Mit der Übergabe dieser PDF-Datei(en) gilt der Vertrag als erfüllt. Das Überlassen von Source Files (offener Rohdateien), die zu einer direkten Weiterverarbeitung geeignet sind, sind dem Auftraggeber nicht geschuldet. Offene Daten sind nicht Bestandteil der Nutzungsrechte, „gehören“ grundsätzlich nicht dem Auftraggeber, sondern bleiben Eigentum von Grafikdesign Joanna Morani.
6.6 Die Herausgabe offener Dateien (Rohdateien) ist in keinem Fall ein Vertragsbestandteil und es besteht für Grafikdesign Joanna Morani keine Verpflichtung offene Dateiformate an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe trotzdem, so obliegt die Entscheidung dafür bei Grafikdesign Joanna Morani, ist eine Herausgabe vor Vertragserteilung gesondert zu vereinbaren und ist gesondert zu vergüten.
6.7 Hat Grafikdesign Joanna Morani dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Grafikdesigners geändert werden. Jeglicher „Nachbau“ von durch Grafikdesign Joanna Morani erstelltes Design ist unzulässig und grundsätzlich untersagt. Ein Verstoß, wie bereits in Ziffer 2.3 erklärt, berechtigt Grafikdesign Joanna Morani, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung, neben der ohnehin zuzahlenden Vergütung, zu fordern.
6.8 Die Versendung sämtlicher in Ziffer 6.1 bis 6.4 genannten Vertragsinhalte erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung
7.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Grafikdesign Joanna Morani Korrekturmuster vorzulegen.
7.2 Die Produktionsüberwachung durch Grafikdesign Joanna Morani erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Grafikdesign Joanna Morani berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
7.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Grafikdesign Joanna Morani unentgeltlich zwei einwandfreie Belegexemplare. Grafikdesign Joanna Morani ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im Übrigen ggf. auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen.
8. Haftung
8.1 Grafikdesign Joanna Morani haftet für entstandene Schäden, z. B. an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc., nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet Grafikdesign Joanna Morani auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet Grafikdesign Joanna Morani bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
8.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Grafikdesign Joanna Morani dem Auftraggeber keinerlei Haftung. Grafikdesign Joanna Morani tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
8.3 Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild. Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von Grafikdesign Joanna Morani.
8.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Grafikdesign erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt innerhalb einer Frist von zehn Tagen zu prüfen und eventuelle Mängel gegenüber Grafikdesign Joanna Morani schriftlich zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung von Grafikdesign Joanna Morani in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
8.5 Bei Datenverlust durch höhere Gewalt oder Dateibeschädigungen übernimmt Grafikdesign Joanna Morani keine Haftung. Dies gilt auch für Quelldateien einer Website. Aktualisierungen einer bestehenden Datei kann Grafikdesign Joanna Morani im Falle eines Datenverlustes ablehnen oder die Reproduktion in Absprache mit dem Auftraggeber nach Aufwand abrechnen.
8.6 Bei Fotoshootings geht Grafikdesign Joanna Morani grundsätzlich davon aus, dass fotografierte Per-sonen deren Rechte am Bild an den Auftraggeber übertragen haben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Fotos auf deren rechtlich unbedenkliche Verwendung zu prüfen. Für evtl. Re-gressansprüche haftet allein der Auftraggeber.
8.7 Grafikdesign Joanna Morani haftet nicht für die urheber- , geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.
8.8 In keinem Fall haftet der Designer für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrecht-liche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist er verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
9. Gestaltungsfreiheit, Durchführung des Auftrags und Vorlagen
9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Reklamationen hinsichtlich der künstler-ischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
9.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Grafikdesign Joanna Morani eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Grafikdesign Joanna Morani auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
10. Mitwirkung des Auftraggebers
10.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber Grafikdesign Joanna Morani alle Unterlagen, die für die Erstellung gemäß der Konzeption nötig sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbeson-ders Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc.
10.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Unterlagen, die er Grafikdesign Joanna Morani für die Ge-staltung zur Verfügung stellt, nicht mit Rechten Dritter belastet sind. Der Auftraggeber hat Grafikdesign Joanna Morani von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
10.3 Der Auftraggeber übergibt die Unterlagen in der Form, die mit Grafikdesign Joanna Morani abge-sprochen sind. Fehlen konkrete Absprachen, stellt der Auftraggeber die Unterlagen sowohl in gedruckter Form als auch elektronisch in einem üblichen Speicherformat zur Verfügung.
10.4 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Grafikdesign Joanna Morani überge-benen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Grafikdesign Joanna Morani von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
10.5 Änderungen und Bearbeitungen der Inhalte der durch Grafikdesign Joanna Morani erstellten Web-seiten und Onlineshops, insbesondere Aktualisierungen von Texten, Bildern, Grafiken und Tabellen sowie technische Veränderungen, dürfen vom Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten auch ohne Zu-stimmung von Grafikdesign Joanna Morani vorgenommen werden. Änderungen und Bearbeitung der all-gemeinen grafischen Gestaltung der Webseiten und Onlineshops bedarf dagegen der Zustimmung von Grafikdesign Joanna Morani.
11. Erstellen/ Gestaltung von Webseiten oder Onlineshops - Herausgabe von Daten
11.1 Grafikdesign Joanna Morani übergibt dem Auftraggeber alle Daten, die dieser benötigt, um die Webseite und/ oder Onlineshop zu aktualisieren und die Inhalte zu bearbeiten. Wird keine ausdrückliche Bestimmung getroffen, obliegt Grafikdesign Joanna Morani ein geeignetes Datenformat und einen geeigneten Datenträger zu wählen.
11.2 Wurden dem Auftraggeber von Grafikdesign Joanna Morani Designs, Templates, Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur durch schriftlich erklärte Einwilligung von Grafikdesign Joanna Morani verändert werden.
12. Vertragsauflösung
12.1 Bei Stornierung oder Abbruch von Aufträgen durch den Auftraggeber, sind Grafikdesign Joanna Morani bereits erbrachte Teilleistungen entsprechend dem Stundensatz von mind. 65 Euro zu erstatten. Mit der Bezahlung dieser Aufwandspauschale erwirbt der Auftraggeber an diesen Arbeiten keinerlei Rechte. Nicht ausgeführte Entwürfe oder Konzepte sind dürfen vom Kunden nicht benutzt werden und sind unverzüglich an Grafikdesign Joanna Morani zurückzustellen.
12.2 Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand München.
13.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: Januar 2020
ES-0713 PALMA DE MALLORCA I CARRER D´ALBERCUIX, 19 I MALLORCA I ILES BALEARS I ESPAÑA